Beschreibung
Anwendung und Wirkung
•belastbares Schmiermittel
•Korrosionsschutz für Lagerung und Transport von
– Antrieben, Ketten, Seilzügen, Gleitbahnen, Maschinen,
Präzisionswerkzeugen, Halb- und Fertigfabrikaten, Formen,
Fahrzeugen, Anlagen und Apparaten aller Art.
– Aussenlagerung, Überwinterung im nur überdachten Aussenbereich
– Überseetransporte im Open-Top-Container
BRUNOX® LUB&COR® ist ein nicht aushärtendes Multifunktionsprodukt, das überall einsetzbar ist, wo es auf eine langwirkende Schmierung und einen verlässlichen Korrosionsschutz ankommt.
Es bildet einen sehr gleichmässigen, nicht trocknenden Korrosionsschutzfilm, der auch Ecken und Kanten vollständig bedeckt.
BRUNOX® LUB&COR® schmiert auch unter enormer Flächenpressung und bis -41°C.
BRUNOX® LUB&COR® kann nach erfolgtem Schutz mit Reinigungsmitteln (Tensiden) entfernt werden.
Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett
bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen
Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P241 Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-] Geräte verwenden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters g
VOC-Lenkungsabgabe
VOC-Anteil bei diesem Produkt:
CHF 0.34/pcs
Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten, z.B. in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln. Gelangen diese Stoffe in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Die VOC-Lenkungsabgabe schafft einen finanziellen Anreiz, VOC-haltige Produkte sparsam zu verwenden.
Gestützt auf die Artikel 35a und 35c des Umweltschutzgesetzes (USG), ist am 1. Januar 1998 die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) in Kraft getreten. Die Lenkungsabgabe auf VOC wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Der Abgabesatz beträgt seit dem 1. Januar 2003 3 CHF pro kg VOC.
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