Beschreibung
PRODUKTBESCHREIBUNG:
NEOOIL ist ein säure- und harzfreies, hochadditiviertes Mineralöl. Silikonfrei, lösemittelfrei und antistatisch. Der Grad seiner chemischen Optimierung zur Erbringung außerordentlicher Leistungen ist absolut einzigartig. Vielseitigkeit und die Langzeit-Funktionssicherheit machen das Produkt zu einem der Besten seiner Kategorie.
EINSATZBEREICH:
Zur Schmierung aller beweglichen Teile in der Metall-, Kunstoff-, Textil- und Papierverarbeitung. Ausgezeichnetes Kriech- und Gleitvermögen. Neutral gegenüber Kunststoff und Gummi. Besonders geeignet als Schmieröl, Bohröl, Kriechöl, Kontaktspray und Korrosionsschutzöl. Garantiert ablagerungsfreie Langzeitschmierung mit hoher Druckbeständigkeit.
Sicherheitshinweise
Gefahrenhinweise
H222-H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.
VOC-Lenkungsabgabe
VOC-Anteil bei diesem Produkt:
CHF 0.05/pcs
Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten, z.B. in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln. Gelangen diese Stoffe in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Die VOC-Lenkungsabgabe schafft einen finanziellen Anreiz, VOC-haltige Produkte sparsam zu verwenden.
Gestützt auf die Artikel 35a und 35c des Umweltschutzgesetzes (USG), ist am 1. Januar 1998 die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) in Kraft getreten. Die Lenkungsabgabe auf VOC wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Der Abgabesatz beträgt seit dem 1. Januar 2003 3 CHF pro kg VOC.
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