Beschreibung
Beschreibung
Saures Reinigungs- und Entkalkungsmittel mit Korrosionsinhibitoren, nichtionische Tenside und Duftstoffe.
Verwendung
Zur Reinigung und Entkalkung von allen Nassbereichen wie Sanitäranlagen, WC, Duschen, Schwimmbäder und Küchen. Entfernt Kalkbeläge und andere Verschmutzungen.
Dossierung
Unverdünnt zur Kalkentfernung bis 1:20 verdünnt als Unterhaltsreiniger.
Anwendung
Sprayreinigung: je nach Verschmutzungsgrad pur oder verdünnt aufsprayen, kurz einwirken lassen, abspülen und mit trockenem Microfasertuch trockenreiben.
Sprühnebel nicht einatmen! Eine zu starke Vernebelung wird durch spezielle Schaumsprühköpfe verhindert.
Sicherheitshinweise
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) 1272/2008
Gefahrensymbole :
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise : H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut
und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
Prävention : P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/
Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Reaktion : P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund
ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT
(oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit
Wasser abwaschen/duschen.
P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die
frische Luft bringen und für ungehinderte
Atmung sorgen. Sofort
GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt
anrufen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Entsorgung : P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten
Abfallentsorgungsanlage zuführen.
VOC-Lenkungsabgaben
VOC-Anteil bei diesem Produkt:
CHF 0.70/ltr
Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten, z.B. in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln. Gelangen diese Stoffe in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Die VOC-Lenkungsabgabe schafft einen finanziellen Anreiz, VOC-haltige Produkte sparsam zu verwenden.
Gestützt auf die Artikel 35a und 35c des Umweltschutzgesetzes (USG), ist am 1. Januar 1998 die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) in Kraft getreten. Die Lenkungsabgabe auf VOC wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Der Abgabesatz beträgt seit dem 1. Januar 2003 3 CHF pro kg VOC.
Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen.