Beschreibung
Beschreibung
Wässerige Mischungen von Phosphaten, mit nichtionische und anionische Tenside, Lösemittel, Komplexbildner, Zitronen Duftstoffe und additiven. Unterhaltsreiniger.
Verwendung
Kraftvoller Reiniger für alkalibeständige, wasserfeste Oberflächen und Industrieböden. Löst und entfernt auch hartnäckige Verschmutzungen aus Fett, Öl, Russ etc. Schwachschäumend.
Dosierung
1:5 bis 1:10 für Grundreinigung, 1:20 für die Unterhaltsreinigung, unverdünnt um hartnäckige Verkrustungen zu beseitigen. Gegebenenfalls mit Wasser nachspülen.
Anwendung
In Reinigungsautomaten oder auch mittels Einscheibenmaschinen mit nachfolgender Absaugung der Waschflotte. Manuelle Anwendung mittels Mopp, Schwamm, Bürste.
Anmerkungen
Nicht auf alkaliempfindlichen, wasserempfindlichen Oberflächen einsetzen (z.B. Linoleum, Aluminium).
Für Schäden, die aus nicht sachgemässer Anwendung entstanden sind, übernimmt der Hersteller keine Haftung.
Hinweise für den sicheren Umgang entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt.
Sicherheitshinweise
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) 1272/2008
Gefahrensymbole :
GHS08
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise : H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut
und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
Prävention : P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/
Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Reaktion : P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund
ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT
(oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit
Wasser abwaschen/duschen.
P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die
frische Luft bringen und für ungehinderte
Atmung sorgen. Sofort
GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt
anrufen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Entsorgung : P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten
Abfallentsorgungsanlage zuführen.
VOC-Lenkungsabgaben
VOC-Anteil bei diesem Produkt:
CHF 0.33/ltr
Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten, z.B. in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln. Gelangen diese Stoffe in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Die VOC-Lenkungsabgabe schafft einen finanziellen Anreiz, VOC-haltige Produkte sparsam zu verwenden.
Gestützt auf die Artikel 35a und 35c des Umweltschutzgesetzes (USG), ist am 1. Januar 1998 die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) in Kraft getreten. Die Lenkungsabgabe auf VOC wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Der Abgabesatz beträgt seit dem 1. Januar 2003 3 CHF pro kg VOC.
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