Beschreibung
Eigenschaften:
• Schnelle Verdunstung
• Entfernt Schmutz, Öle und Harzkrusten, Syntheseöl- und Silikonrückstände
• Hinterlässt keine Rückstände
• Greift Styropor nicht an
• Schutz vor sofortigem Nachrosten
• Inhaltsstoffe gemäß Detergenzienverordnung
• Enthält keine aromatischen oder halogenierten Kohlenwasserstoffe
Einsatzgebiete:
• Brems-, Kupplungs- und Getriebeteile
• Anlasser, Lichtmaschinen
• Vergaser, Benzinpumpen und Motorteile
• Glas und Metall vor Verklebearbeiten
• Kunststoff- und Lackverträglichkeit durch Vorversuch prüfen
Anwendung:
Verschmutzte Teile intensiv einweichen/ einsprühen und Lösungsmittel ablaufen bzw. verdunsten lassen. Bei starken Verschmutzungen wiederholen.
Nicht auf Thermoplaste wie PVC, Plexiglas, Polystyrol bzw. Gummi sowie alle Lacke auftragen. Auf eine gute Durchlüftung achten. Zündquellen sind zu vermeiden. Nicht auf warme/heiße Bauteile (Motor) sprühen.
Bei der Verarbeitung die einschlägigen Vorschriften beachten.
Sicherheitshinweise
Signalwort: Gefahr
Piktogramme:
Gefahrenhinweise:
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
VOC-Lenkungsabgabe
VOC-Anteil bei diesem Produkt:
CHF 1.20/ltr (Dosen)
CHF 2.25/ltr (Kanister, Fässli, Fass)
Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten, z.B. in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln. Gelangen diese Stoffe in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Die VOC-Lenkungsabgabe schafft einen finanziellen Anreiz, VOC-haltige Produkte sparsam zu verwenden.
Gestützt auf die Artikel 35a und 35c des Umweltschutzgesetzes (USG), ist am 1. Januar 1998 die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) in Kraft getreten. Die Lenkungsabgabe auf VOC wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Der Abgabesatz beträgt seit dem 1. Januar 2003 3 CHF pro kg VOC.
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