Beschreibung
• ersetzt weitgehend schnell-brennbare und
hochexplosive Produkte wie Benzin,
Aceton, Putzverdünner usw.
• eignet sich für jedes Kreislaufsystem mit
elektrischer- oder Druckluftumwälzung
• entfernt Öle, Fette, Teer, Bitumen und
Staub oder alle üblichen Verunreinigungen
an Maschinen und Werkstücken
• lange Lebensdauer
• Flammpunkt 42°C
Sicherheitshinweise
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) 1272/2008
Gefahrensymbole
Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweise:
H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336: Kann Schläfrigkeit und
Benommenheit verursachen.
H411: Giftig für Wasserorganismen, Langzeitwirkung.
EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu trockener oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise:
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210: Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P233: Behälter dicht
verschlossen halten. P240: Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241: Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel, Lüftungsanlagen und Beleuchtung verwenden. P242: Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. P243:
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. P261: Einatmen von Nebel / Dämpfen vermeiden. P271:
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280:
Schutzhandschuhe und Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P301 + P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P303 + P361 +
P353: BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304 + P340: BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in
einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. . P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder
Arzt anrufen. P331: KEIN Erbrechen herbeiführen. P370 + P378: Bei Brand: Wassernebel, Schaum,
Trockenchemikalie oder Kohlendioxid (CO2) zum Löschen verwenden. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403 + P235: Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt/Behälter gemäß den nationalen Vorschriften entsorgen.
Enthält: Kohlenwasserstoffe, C9-C12, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, Aromaten (2-25%)
VOC-Lenkungsabgabe
VOC-Anteil bei diesem Produkt:
CHF 3.00/kg
Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten, z.B. in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln. Gelangen diese Stoffe in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Die VOC-Lenkungsabgabe schafft einen finanziellen Anreiz, VOC-haltige Produkte sparsam zu verwenden.
Gestützt auf die Artikel 35a und 35c des Umweltschutzgesetzes (USG), ist am 1. Januar 1998 die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) in Kraft getreten. Die Lenkungsabgabe auf VOC wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Der Abgabesatz beträgt seit dem 1. Januar 2003 3 CHF pro kg VOC.
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