Beschreibung
Beschreibung
Teppich Reinigungsmittel mit nichtionische Tenside, Lösemittel , Komplexbildner, Duftstoffe und Aufheller.
Verwendung
Sprayextraktionsmittel
Reinigungsmittel für viele Arten von Teppichen (nicht geeignet für Seide oder Sisal). Mit Farbauffrischer und leichter Duftnote.
Dossierung
1:5 bis 1:20 verdünnt in Sprayextraktionsmaschinen. 1:5 als Spray für die Pad-Reinigung. Unverdünnt zur vorgängigen Behandlung von Flecken.
Anwendung
Verwendung in Sprayextraktionsmaschinen, gemäss Bedienungsanleitung der Maschine. Auch geeignet für die Teppich-Pad-Reinigung.
Anmerkungen
Es wird empfohlen, vorher einen Test an geeigneter, wenig sichtbarer Stelle durchzuführen, um die Farbechtheit sicherzustellen. Nur auf wasserfester Verklebung und Unterboden verwenden.
Hinweise für den sicheren Umgang entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt.
Für Schäden, die aus nicht sachgemässer Anwendung entstanden sind, übernimmt der Hersteller keine Haftung.
Sicherheitshinweise
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) 1272/2008
Gefahrensymbole :
Signalwort : Achtung
Gefahrenhinweise : H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise Prävention : P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/
Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Reaktion : P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
VOC-Lenkungsabgaben
VOC-Anteil bei diesem Produkt:
CHF 0.12/ltr
Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten, z.B. in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln. Gelangen diese Stoffe in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Die VOC-Lenkungsabgabe schafft einen finanziellen Anreiz, VOC-haltige Produkte sparsam zu verwenden.
Gestützt auf die Artikel 35a und 35c des Umweltschutzgesetzes (USG), ist am 1. Januar 1998 die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) in Kraft getreten. Die Lenkungsabgabe auf VOC wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Der Abgabesatz beträgt seit dem 1. Januar 2003 3 CHF pro kg VOC.
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