Beschreibung
Beschreibung
Wässerige Mischungen von Panamarindenextrakt, mit nichtionische und amphotere Tenside, Alkohol, Komplexbildner, floriert Duftstoffe und additiven. Unterhaltsreiniger für alle wasserfesten Oberflächen mit floriert Duftnote.
Verwendung
Zur Unterhaltsreinigung von allen abwaschbaren Oberflächen / Bodenbelägen (PVC, Natur und Kunststeine, Klinker, Asphalt, Linoleum, Kautschuk, u.s.w.).
Dosierung
20:1 bis zu 10:1
Anwendung
Schwachschäumend: Manueller oder maschineller Einsatz (Reinigungsautomaten).
Anmerkungen
Für Schäden, die aus nicht sachgemässer Anwendung entstanden sind, übernimmt der Hersteller keine Haftung.
Hinweise für den sicheren Umgang entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt.
Wir behalten uns den Recht unserer Produkte Sortiment und unsere Preise je ohne Vorankündigung zu modifizieren.
Sicherheitshinweise
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) 1272/2008
Gefahrensymbole
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
Prävention : P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.
P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/
Gesichtsschutz tragen.
Reaktion : P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen
Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
VOC-Lenkungsabgabe
VOC-Anteil bei diesem Produkt:
CHF 0.24/ltr
Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten, z.B. in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln. Gelangen diese Stoffe in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Die VOC-Lenkungsabgabe schafft einen finanziellen Anreiz, VOC-haltige Produkte sparsam zu verwenden.
Gestützt auf die Artikel 35a und 35c des Umweltschutzgesetzes (USG), ist am 1. Januar 1998 die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) in Kraft getreten. Die Lenkungsabgabe auf VOC wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Der Abgabesatz beträgt seit dem 1. Januar 2003 3 CHF pro kg VOC.
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