Description
Dank einer einzigartigen Kombination von Nanotechnologie und innovativen Micro-Emulsionen erzielt Dr.Stöcker Glanzkonservierer forte FT502 eine dichte und spiegelglatte Oberflächenkonservierung auf allen Lacken. Ausgeblichene Lack- und Kunststoffoberflächen werden wiederbelebt. Witterungs- und Umwelteinflüsse werden abgeschirmt. Dabei überzeugt das Ergebnis durch einen hervorragenden Perlenlauf auf Glas, einen starken Abperleffekt und einen überragenden Glanz.
Unverdünnt über die Dosierpumpe. Empfehlung für beste Ergebnisse – Verbrauch: ca. 10 bis 12 ml Konzentrat pro Fahrzeug.
Sicherheitshinweise
Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
· Gefahrenpiktogramme
GHS05
· Signalwort: Gefahr
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
1-Propanaminium, 2-hydroxy-N-(2-hydroxypropyl)-N,N-dimethyl-, ester mit Fettsäuren, C18 ungesättigte
Me-Sulfate (Salze)
Siloxanes and Silicones, 3-[(2-aminoethyl)amino]propyl Me, di-Me
· Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
· Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
VOC-Lenkungsabgabe
VOC-Anteil bei diesem Produkt:
CHF 12.50/pcs
Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten, z.B. in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln. Gelangen diese Stoffe in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Die VOC-Lenkungsabgabe schafft einen finanziellen Anreiz, VOC-haltige Produkte sparsam zu verwenden.
Gestützt auf die Artikel 35a und 35c des Umweltschutzgesetzes (USG), ist am 1. Januar 1998 die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) in Kraft getreten. Die Lenkungsabgabe auf VOC wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Der Abgabesatz beträgt seit dem 1. Januar 2003 3 CHF pro kg VOC.
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