Description
Starker Schaum – Intensiver Duft in der ganzen Anlage.
Sehr stark schäumendes Produktkonzentrat mit überdurchschnittlichem starkem Frischeduft (Naranja), der sich durch die ganze Anlage zieht. Mit starker Schaumentwicklung und sehr stabilen Schaumblasen sorgt der Duftschaum PowerPlus für eine längere Einwirkzeit und damit für erheblich bessere Reinigungsergebnisse. Doppelkonzentrat, äußerst ergiebig.
Unverdünnt oder 1:4 bis 1:9 (Chemie:Wasser) mit Wasservorverdünnt über Dosierpumpe dosieren. Für das gewünschte Schaumbild müssen Wasser, Luft und Produkt entsprechend eingestellt werden. Verbrauch ca. 5 bis 10 ml Konzentrat pro Fahrzeug.
Sicherheitshinweise
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.
Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält nachweislich keine organisch gebundenen Halogenverbindungen (AOX), Nitrate, Schwermetallverbindungen und Formaldehyd.
VOC-Lenkungsabgabe
VOC-Anteil bei diesem Produkt:
CHF 2.50/pcs
Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten, z.B. in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln. Gelangen diese Stoffe in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Die VOC-Lenkungsabgabe schafft einen finanziellen Anreiz, VOC-haltige Produkte sparsam zu verwenden.
Gestützt auf die Artikel 35a und 35c des Umweltschutzgesetzes (USG), ist am 1. Januar 1998 die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) in Kraft getreten. Die Lenkungsabgabe auf VOC wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Der Abgabesatz beträgt seit dem 1. Januar 2003 3 CHF pro kg VOC.
Avis
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